
Die Voraussetzungen
- Neubau zur Selbstnutzung
- Bau eines Neubaus, welches mindestens den KfW-40 Standard erfüllt
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderungen an Treibhausgesemmisionen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllt werden ODER
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Kredit Nr. 300
Wohneigentum für Familien – Neubau
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit ab 0,01% effektivstem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
- für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
- Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000€
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Förderung hängt vom Einkommen ab
Wer wird gefördert?
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Genauere Informationen und die aktuellen Zinssätze und Laufzeiten finden Sie unter: www.kfw.de
Kredit Nr.297, 298
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit ab 1,31% effektivstem Jahreszins
- für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000€ je Wohnung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Wer wird gefördert?
- Es werden alle gefördert, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören:
- Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- Vermieterinnen und Vermieter
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
Genauere Informationen und die aktuellen Zinssätze und Laufzeiten finden Sie unter: www.kfw.de
Wünschen Sie weitere Informationen über die Förderung WEF?
Dann vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit Ihrem Bauberater. Auch können Sie uns unter der Fingerhut-Hotline Tel. +49 2661-9564-20 oder per E-Mail unter info@fingerhuthaus.de erreichen.
Wir sind Ihr Partner für maßgeschneidertes, nachhaltiges und wertbeständiges Bauen seit über 120 Jahren.
Als erfahrener Anbieter im Bereich Fertighaus sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Hausbau. Fertighäuser von Fingerhut Haus zeichnen sich durch ihre wertbeständige Bauweise, hohe Qualität und faire Kosten aus.