Das KfW-Programm 'Klimafreundlicher Neubau'
Ab dem 20. Februar 2024 können wieder Anträge beim Bundesbauministerium für das Förderprogramm 'Klimafreundlicher Neubau' gestellt werden. Unterstützt werden klimafreundliche Neubauten.
Mit unserer nachhaltigen Holzbauweise sowie unserer ausgeprägten und zertifizierten Güteüberwachung können wir die Voraussetzungen für die Förderung unter Einhaltung diverser Rahmenbedingungen bei den meisten Hauskonzepten erfüllen.
Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können die Anträge für eine Förderung gestellt werden.
Mehr Informationen zu den Förderungen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG)
- maximaler Kreditbetrag 100.000 € je Wohneinheit
- QNG Siegel wird nicht benötigt
- die Ökobilanz wird erfüllt;
- das Haus erfüllt den KfW-40 Standard;
- das Haus stößt nur wenig Treibhausgase aus und erfüllt damit die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus";
- das Haus wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude mit QNG-Siegel (KFWG-Q)
- maximaler Kreditbetrag 150.000 € je Wohneinheit;
- QNG-Siegel wird benötigt
- das Haus erfüllt den KfW 40 Standard;
- Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) werden erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt (QNG Siegel).
- das Haus wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
In wenigen Schritten mit Fingerhut Haus zur Nachhaltigkeits- (NH) Zertifizierung.
01 Beratung und Planung
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und Ihr persönlicher Fachberater von Fingerhut Haus berät Sie ausführlich zur NH-Förderung. Es folgt eine Bedarfsanalyse sowie die Vorplanung Ihres Traumhauses.
02 Maßnahmenkatalog
Die kostenlos und nach Ihren Wünschen erstellten Vorentwürfe werden zur NH-Vorprüfung bei Fingerhut Haus eingereicht. Fingerhut Haus erstellt einen Maßnahmenkatalog für Ihr Haus zur Einhaltung des Effizienzhaus 40.
03 Beratungsnachweis
Sie führen nun Ihr Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Finanzierer oder Ihrer Bank und erhalten hierüber einen Beratungsnachweis.
04 Unterlagen Auditor
Ihr Fingerhut-Bauvertrag inkl. der Vorabzugspläne werden nun durch Fingerhut Haus an den Auditor gesandt.
05 Beantragung der Förderung
Der Energieeffizienzexperte/Auditor erstellt für Sie:
- PreCheck
- BZA
- BNK Vertragsformular (BIRN)
und Sie beantragen die Förderung mit der BZA bei der KfW.
06 Vertragsformular
Sie melden Ihr Traumhausprojekt mit dem Vertragsformular bei der BIRN und erhalten von dieser den Vertrag zur Zertifizierung. Diesen Vertrag leiten Sie ganz einfach dem Auditor weiter.
07 Nachhaltigkeitszertifizierung
Der Auditor übermittelt nach Abschluss aller Arbeiten die Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem BNK der BIRN, es erfolgt die Freigabe und das Siegel an Sie.
08 Einreichung der Förderung
Sie reichen jetzt nur noch das Siegel bei der KfW ein und erhalten die Förderung.