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Fördermittel des Bundes

Fördermittel der Länder

Informationsstellen der Bundesländer

 

 

Fördermittel des Bundes

Für den Kauf oder Neubau einer Immobilie und für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen stehen folgende Fördermittel des Bundes zur Verfügung:

KfW-Förderprogramme

Derzeit ist für Bauherren die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die wichtigste Anlaufstelle in Sachen Bundesfördermittel. Die KfW ist die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland. Ihre wohnwirtschaftlichen Förderprogramme stellen auch für Neubauvorhaben zinsgünstige Darlehen bereit. Außerdem können Mittel zur Modernisierung von selbst genutztem oder vermietetem Wohneigentum beantragt werden.

Besonders wichtig sind die aktuell von der KfW angebotenen Programme für Energiesparer. Die Kreditanstalt unterstützt Bauherren zusätzlich zu dem bereits genannten Wohneigentumsprogramm mit den Programmen "Ökologisch Bauen" und "Solarstrom erzeugen". Bei Ersterem wird der Bau von sehr energieeffizienten Häusern bis hin zu Passivhäusern unterstützt. Ein weiterer Inhalt dieses Programms ist der Einbau von Heizungstechnik, die auf erneuerbaren Energien basiert. Die Zinskonditionen richten sich dabei nach der Art der eingebauten Maßnahmen. Das Programm "Solarstrom erzeugen" betrifft die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Hier kann ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Die Mittel stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung.

Abgerundet wird das Angebot durch die Programme "Wohnraum Sanieren und Modernisieren" sowie das "CO2-Gebäudesanierungsprogramm". Das Programm "Wohnraum Sanieren und Modernisieren" fasst die Förderung der Wohnraummodernisierung und der CO2-Verminderung zusammen. Es gilt für alle bestehenden Gebäude unabhängig vom Baujahr. Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit bis zu 100% der Investitionskosten. Seit Februar 2006 wird auch der Austausch von Fenstern durch dieses Programm gefördert. Mit dem "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" fördert die KfW die umfassende Sanierung von Altbauten, die vor 1979 fertiggestellt wurden. Dazu zählt auch der Austausch der Heiztechnik.
Einzelheiten unter www.kfw-foerderbank.de

BAFA-Marktanreizprogramm

Ein weiteres Programm hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit. Es betrifft die Errichtung von Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung und die Erstellung von Biomasseanlagen. Bei Solarkollektoranlagen wird ein Zuschuss gezahlt, der sich nach der Quadratmeterzahl richtet. Er erhöht sich, wenn die Anlage eine gewisse Größe überschreitet und für die Heizung der Wohnräume genutzt wird. Der Zuschuss für Biomasseanlagen richtet sich nach der Anlagenart, der Nennwärmeleistung und dem Datum der Antragstellung.
Informationen unter www.bafa.de

Vor-Ort-Beratung

Aus dem gleichen Hause stammt die "Energiesparberatung vor Ort". Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert über dieses Programm eine "ingenieurmäßige Energieberatung". Für eine Energiesparberatung durch einen fachkundigen Berater kann je nach Größe beziehungsweise Zahl der Wohneinheiten ein Zuschuss beantragt werden. Die Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude erstrecken und die Baugenehmigung muss vor 1984 erfolgt sein. Für die neuen Bundesländer gilt der Zeitraum vor 1989. Antragsberechtigt sind Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie Mieter. Weitere Informationen zur Vor-Ort-Beratung sowie die Richtlinie und eine aktuelle Liste der zugelassenen Berater finden sich ebenfalls unter www.bafa.de

Förderung nachwachsender Rohstoffe

Damit die Zimmerwärme auf ökologische Art und Weise im Haus gehalten werden kann, gibt es zusätzliche Förderungen für den Kauf von Dämmstoffen für die Wärme- und Schalldämmung auf der Basis nachwachsender Rohstoffe. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zahlt einen einmaligen Zuschuss, der sich nach einer festgelegten Dämmstoff-Förderliste richtet und pro Kubikmeter verbautem Material geleistet wird. Weitere Informationen dazu finden sich unter www.fnr.de

Eigenheimzulage

Eine weitere allgemeine Förderungsmöglichkeit war bis Jahresbeginn 2006 die vom Bund erbrachte Eigenheimzulage. Sie wurde am 1. Januar 2006 abgeschafft. Wer bereits nach geltendem Recht Eigenheimzulage erhält, dem wird diese auch weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums gewährt. Von der Abschaffung ebenfalls nicht betroffen sind Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen haben und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben oder einer Genossenschaft beigetreten sind. Auch sie haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes, und zwar über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.

Vermögenswirksame Leistungen & Co.

Last but not least zu nennen sind noch die vermögenswirksamen Leistungen sowie die Wohnungsbauprämien, die Bausparern innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen gewährt werden. Die Inanspruchnahme lohnt sich, da sich auch kleine Beträge auf Dauer gesehen zu größeren Summen addieren.

Förderung für Stromerzeuger

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen können nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Förderungen erhalten. Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas. Darunter fallen Wasserkraft, Deponie-, Gruben- und Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft und Photovoltaikanlagen. Informationen gibt es bei dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreiber und unter www.erneuerbare-energien.de




Fördermittel der Länder

Der Erwerb von Wohneigentum und der Hausbau werden von den Bundesländern hoheitlich gefördert. Je nach Bundesland sind die Art und die Höhe dieser Unterstützungen deshalb sehr unterschiedlich. Zielgruppen für die Förderung mit Landesmitteln sind in erster Linie Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Schwerbehinderte.

Für Interessenten gilt: Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig und noch vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird. Nach diesem Zeitpunkt werden die Mittel nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung und sie wird nur ausgezahlt, wenn der Antragsteller entsprechende Eigenleistungen in Form von Geldkapital oder Sachleistungen erbringt. Sämtliche Förderungen sind außerdem abhängig von bestimmten Einkommens- und von den Ländern individuell festgelegten Baukostengrenzen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den nachfolgend aufgeführten Informationsstellen der Bundesländer:




Informationsstellen der Bundesländer

Baden-Württemberg
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Auskunft auch bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Tel.: 0 18 01 / 150 - 333,
http://www.wm.baden-wuerttemberg.de
http://www.l-bank.de


Bayern
Beratung und Anträge bei den Bewilligungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte. Auskünfte auch bei der Obersten Baubehörde im Bayrischen Staatsministerium des Innern, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München, Tel.: 089 / 21 92 - 02, Fax: 089 / 21 92 - 1 33 50,
http://www.wohnen.bayern.de


Berlin
Beratungszentrum der Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin,
Tel.: 030 / 21 25 - 0,
http://www.investitionsbank.de


Brandenburg
Beratung und Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg,
Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam,
Info-Telefon: 03 31 / 6 60 - 13 22, und ihren regionalen Beratungszentren.
http://www.ilb.de


Bremen
Beratung und Anträge für die Stadtgemeinde Bremen beim Amt für Wohnungswesen,
Breitenweg 24 / 26, 28195 Bremen, Tel.: 04 21 / 3 61 - 60 21 und - 64 60
oder bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH, Abteilung Wohnungsförderung, Wachtstraße 27-29, 28195 Bremen, Tel.: 04 21 / 96 00 - 455.
Der Ansprechpartner in Bremerhaven ist in der Hinrich-Schmalfeld-Straße im Stadthaus 1, 27576 Bremerhaven, Tel.: 04 71 / 3 08 46 35, erreichbar.
http://www.bauumwelt.bremen.de
http://www.big-bremen.de


Hamburg
Beratung und Anträge bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt,
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, Tel.: 040 / 24 84 60, Fax: 040 / 2 48 46 - 432, Postanschrift:
Postfach 10 28 09, 20019 Hamburg.
http://www.wk-hamburg.de


Hessen
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen sowie bei der Landestreuhandstelle Hessen,
Neue Mainzer Straße 52 – 58, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 32 – 25 28 und – 25 67 (Postanschrift: Landestreuhandstelle Hessen, 60297 Frankfurt am Main).
http://www.lth.de


Mecklenburg-Vorpommern
Beratung und Anträge bei den Vorprüfstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Auskunft auch beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle), Geschäftsbereich der Nord/LB Girozentrale, Werkstraße 213, 19061 Schwerin, Tel.: 03 85 / 63 63 - 0 und seinen Außenstellen sowie beim Bautelefon des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Tel.: 03 85 / 588 – 36 66 (Werktags von 9 - 12 Uhr).
http://www.lfi-mv.de


Niedersachsen
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auskunft auch bei der Niedersächsischen Landestreuhandstelle,
Schiffgraben 30, 30175 Hannover, Tel.: 05 11 / 361 – 57 73 und – 57 74.
http://www.lts-nds.de


Nordrhein-Westfalen
Beratung und Anträge bei den Bewilligungsbehörden bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.
Auskunft auch bei der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, Tel.: 02 11 / 9 17 41 - 76 40 und – 76 47,
und (schriftlich) beim Ministerium für Bauen und Verkehr, Elisabethstraße 5-11,
40217 Düsseldorf, Fax: 02 11 / 3 84 36 03.
http://www.mbv.nrw.de
http://www.nrwbank.de


Rheinland-Pfalz
Beratung und Anträge bei den Stadt- und Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden.
Auskunft auch bei der
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon: 06131 4991-991
Telefax: 06131 4991-899, www.lth-rlp.de


Saarland
Beratung und Anträge über die zugelassenen Kreditinstitute (Sparkassen, Volksbanken, Saar-Bank, Sparda-Bank, DePfa Bank, Bank für Gemeinwirtschaft, Deutsche Bank Saar, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank und SaarLB). Auskunft beim Ministerium der Finanzen, Landesamt für zentrale Dienste, Am Tummelplatz 7, 66117 Saarbrücken, Tel.: 06 81 / 501 - 26 13, - 26 16 und - 26 17.
http://www.finanzen.saarland.de


Sachsen
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Auskunft auch bei der Sächsischen Aufbaubank GmbH,
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden. Tel.: 03 51 / 49 10 - 49 20,
Postanschrift: Sächsische Aufbaubank GmbH, 01054 Dresden
http://www.sab.sachsen.de


Sachsen-Anhalt
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt,
Domplatz 12, 39104 Magdeburg, Tel.: 03 91 / 5 89 17 45
http://www.ib-sachsen-anhalt.de


Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel,
Tel.: 04 31 / 99 05 - 0 (Postanschrift: Postfach 11 28, 24100 Kiel)
und bei ihren regionalen Beratungszentren und –büros.
http://www.ib-sh.de


Thüringen
Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte. Auskünfte auch bei der Thüringer Aufbaubank, Gorkistraße 9, 99084 Erfurt,
Tel.: 03 61 / 74 47 - 0 (Postanschrift: Postfach 900244, 99105 Erfurt).
http://www.aufbaubank.de

Quelle: Bundesverband Deutscher Fertigbau

 

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